AGB.

Klarheit, auf die Sie vertrauen können

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind transparent gestaltet, damit Sie jederzeit genau wissen, worauf Sie sich verlassen können.

1. Allgemein.

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Landtwing Informatik GmbH (nachfolgend „AGB“) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Landtwing Informatik GmbH (nachfolgend „Landtwing Informatik“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Sie gelten für alle erbrachten Dienstleistungen, sofern nicht individuelle, schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, die von diesen AGB abweichen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen – auch dann, wenn Landtwing Informatik ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Akzeptanz der AGB

Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder dem Erwerb von Produkten der Landtwing Informatik GmbH akzeptiert der Auftraggeber die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich.

Änderungen oder Einschränkungen dieser AGB durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen.

1.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen.

Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Zustellung von Rechnungen im PDF-Format zu. Ein Papierausdruck entfällt, kann jedoch auf Wunsch gegen eine Gebühr von CHF 2.90 pro Rechnung angefordert werden.

Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich und begründet geltend zu machen. Erfolgt kein fristgerechter Einspruch, gilt die Rechnung als akzeptiert.

1.4 Zahlungsverzug

Befindet sich der Auftraggeber nach Ablauf der in der Zahlungserinnerung gesetzten Frist von 10 Tagen weiterhin im Verzug und hat weder die Rechnung beglichen noch schriftlich und begründet Einwände erhoben, ist Landtwing Informatik berechtigt, soweit gesetzlich zulässig:

  • die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen,
  • Massnahmen zur Schadensvermeidung zu ergreifen und/oder
  • den Vertrag bzw. die Geschäftsbeziehung fristlos zu kündigen.

Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen, insbesondere:

  • Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. ab Fälligkeit der Rechnung,
  • eine Mahngebühr von CHF 25.– pro Mahnung sowie
  • zusätzliche Gebühren für die Beauftragung Dritter, insbesondere Inkassounternehmen, Rechtsanwälte oder Gerichte.

Vor einer fristlosen Kündigung setzt Landtwing Informatik dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

Wird der Zahlungsverzug trotz Mahnung nicht behoben, ist Landtwing Informatik berechtigt, die offene Forderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsdienstleister abzutreten. In diesem Fall fallen für den Auftraggeber zusätzliche Bearbeitungs- und Inkassogebühren an, die nach Aufwand berechnet werden.

1.5 Formvorschriften

Vereinbarungen zwischen Landtwing Informatik und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform, um rechtsverbindlich zu sein. Dies umfasst sowohl physische Dokumente (z. B. Briefe) als auch elektronische Mitteilungen (z. B. E-Mails), sofern sie von beiden Parteien nachweislich akzeptiert wurden.

Mündliche Absprachen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden nachträglich schriftlich bestätigt.

1.6 Ermächtigung der Landtwing Informatik

Landtwing Informatik ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Verträge mit Dritten abzuschliessen, sofern dies für die ordnungsgemässe Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.

Der Auftraggeber wird vor Vertragsabschluss informiert, es sei denn, dringende Umstände erfordern sofortiges Handeln.

1.7 Datenschutz

Landtwing Informatik verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und weder zu verkaufen noch unbefugt weiterzugeben.

Erforderliche Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung gespeichert und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben, sofern dies für die Erfüllung des Vertrags notwendig ist. Dabei werden alle geltenden Datenschutzvorschriften eingehalten.

1.8 Höhere Gewalt

Landtwing Informatik ist von der Leistungspflicht befreit, wenn die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird. Höhere Gewalt umfasst unvorhersehbare Ereignisse, die keine der Parteien zu vertreten hat und die eine Erfüllung des Vertrags wesentlich erschweren oder verhindern.

Dazu zählen insbesondere:

  • rechtmässige Arbeitskampfmassnahmen, auch in Drittbetrieben,
  • behördliche Anordnungen oder Restriktionen,
  • Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Gateways Dritter,
  • Störungen bei Leitungsanbietern,
  • technische Störungen oder Ausfälle, auch im Verantwortungsbereich von Unterauftragnehmern oder Zulieferern.

Landtwing Informatik informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten höherer Gewalt und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung.

1.9 Haftungsbeschränkung

Landtwing Informatik haftet ausschliesslich für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Landtwing Informatik.

Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Einhaltung für die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags zwingend erforderlich ist und auf die der Auftraggeber vertrauen darf.

Landtwing Informatik haftet nicht für:

  • entgangenen Gewinn,
  • ausgebliebene Einsparungen,
  • Datenverluste oder Datenbeschädigungen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen, und
  • mittelbare oder Folgeschäden.

Die Haftungsbeschränkung entfällt in folgenden Fällen:

  • Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
  • zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz, und
  • Arglist oder ausdrücklich übernommene Garantien

1.10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB oder den Vertragsbeziehungen ist Zug.

Für Konsumenten gilt zusätzlich der gesetzlich vorgeschriebene Gerichtsstand an ihrem Wohnsitz, sofern zwingend vorgesehen.

2. Auftragsleistung.

2.1 Allgemeiner Inhalt des Auftrages

Der Auftrag umfasst die individuell vereinbarten Leistungen, die von Landtwing Informatik erbracht werden.

Terminangaben sind unverbindliche Zielvorgaben, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich als verbindlich festgelegt.

Entwürfe, Stellungnahmen, Präsentationen und vergleichbare Arbeitsergebnisse gelten erst mit rechtsgültiger Unterzeichnung als verbindlich.

2.2 Geistiges Eigentum an Arbeitsergebnissen der Landtwing Informatik

Die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte an sämtlichen von Landtwing Informatik erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei Landtwing Informatik.

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Eine Übertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Landtwing Informatik zulässig, unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Übertragungen im Zusammenhang mit einer Unternehmens- oder Betriebsteilveräusserung des Auftraggebers.

Urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Landtwing Informatik weder verändert noch weiterentwickelt werden.

2.3 Schutzrechte Dritter an Beistellungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm an Landtwing Informatik überlassenen Inhalte – insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie Domainsfrei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte zur Vertragserfüllung verfügt.

Der Auftraggeber stellt Landtwing Informatik von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Schutzrechten beruhen und im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung geltend gemacht werden.

Zudem verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche Schäden und Kosten – einschliesslich angemessener Rechtsverteidigungskosten – zu ersetzen, die Landtwing Informatik durch eine Schutzrechtsverletzung entstehen.

2.4 Eigentumsvorbehalt

Die von Landtwing Informatik gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen im Eigentum von Landtwing Informatik. Erst nach vollständiger Zahlung geht das Eigentum auf den Auftraggeber über.

Landtwing Informatik behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister gemäss den gesetzlichen Vorgaben eintragen zu lassen.

Forderungen aus der Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte werden im Voraus an Landtwing Informatik abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Landtwing Informatik unverzüglich über eine Weiterveräusserung sowie den Forderungsbestand zu informieren und die Abtretung in seinen Geschäftsbüchern entsprechend zu vermerken.

2.4.1 Bedingungen von Miet-Hardware

Die detaillierten Regelungen und Konditionen für Miet-Hardware sind in der PDF „Bedingungen von Miet-Hardware“ festgehalten und auf Anfrage erhältlich.

2.5 Pflichten der Landtwing Informatik

Landtwing Informatik verpflichtet sich, die in der Offerte beschriebenen Leistungen ordnungsgemäss, sorgfältig und fachkundig zu erbringen. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird kein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet, sondern eine fachgerechte Leistungserbringung.

Zur Erfüllung des Auftrags ist Landtwing Informatik berechtigt, Dritte als Subunternehmer hinzuzuziehen.

Änderungen oder Erweiterungen, die nicht ausdrücklich in der Offerte aufgeführt sind, werden nur dann erbracht, wenn sie schriftlich bestätigt wurden oder Landtwing Informatik mit deren Ausführung begonnen hat.

2.6 Pflichten des Auftraggebers

2.6.1 Informationen

Landtwing Informatik behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und deren rechnerischen Grundlagen vor. Diese Unterlagen sowie die Inhalte von Offerten und Auftragsbestätigungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Landtwing Informatik weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Für Dienstleistungen wie Bedarfsabklärung, Bestandesaufnahme und IST-Zustandsanalyse werden die tatsächlich entstandenen Aufwendungen sowie An- und Rückfahrtskosten bei Einsätzen vor Ort separat in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber bestätigt, dass Landtwing Informatik vor Vertragsabschluss sämtliche relevanten Informationen erhalten hat, die für die ordnungsgemässe Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche in der Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Dokumente, Unterlagen, Inhalte und Materialien rechtzeitig und gemäss den getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen.

2.6.2 Änderungen und Erweiterungen

Änderungen oder Erweiterungen, die nicht ausdrücklich in der Offerte aufgeführt sind, gelten als zusätzliche Leistungen und werden separat in Rechnung gestellt.

Die Vergütung erfolgt nach den jeweils aktuellen Stundensätzen von Landtwing Informatik, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2.6.3 Abnahme

Das Arbeitsergebnis gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übergabe schriftlich Mängel oder Fehler anzeigt.

Nach Ablauf dieser Frist können nur versteckte Mängel berücksichtigt werden, die bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar waren.

2.7 Konditionen

Die aktuellen Stundensätze von Landtwing Informatik:

  • CHF 195.– pro Stunde für Support und Technik
  • CHF 220.– pro Stunde für Consulting

Abrechnung:

  • Dienstleistungen werden transparent in 15-Minuten-Einheiten verrechnet.
  • Der Standardtarif gilt werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr.
  • Für Einsätze ausserhalb dieser Zeiten wird ein Plustarif angewendet.

Sofern kein Pauschalpreis schriftlich vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, den effektiven Aufwand gemäss den jeweils gültigen Stundensätzen von Landtwing Informatik zu vergüten.

Überschreitet der tatsächliche Aufwand die Honorarschätzung in der Offerte um mehr als 20 %, ist ebenfalls der effektive Aufwand zu vergüten.

2.7.1 Fernwartung

Arbeiten per Fernzugriff werden in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet.

Der Preis beträgt CHF 3.25 pro Minute, entsprechend CHF 48.75 pro 15-Minuten-Einheit.

2.7.2 Stundenpaket mit Sparvorteil

Stundenpakete (SP) dienen als Guthabenkonto für grössere Mengen an Arbeits-Einheiten (AE) mit einem Sparvorteil und werden im Voraus verrechnet.

Nach Erwerb eines SP werden die tatsächlich angefallenen AE während der Bürozeiten direkt vom Guthaben abgebucht. Die Mindestdeckung eines SP beträgt eine Stunde.

Nicht inbegriffen sind:

  • Fahrspesen für Vor-Ort-Einsätze
  • Zuschläge gemäss 2.7.4 und 2.7.5

Ein SP kann nur vor Beginn der Arbeiten gebucht werden, ist nicht rückerstattungsfähig und verfällt zwei Jahre nach Erwerb.

2.7.3 Service Level Agreement (SLA)

Das Service Level Agreement (SLA) gewährleistet zuverlässigen und effizienten IT-Support.

Klare Regelungen zu Reaktions- und Lösungszeiten minimieren Ausfallzeiten und maximieren die Systemverfügbarkeit.

2.7.4 Zuschläge ausserhalb der regulären Zeiten

Für Arbeiten ausserhalb der Bürozeiten fallen zusätzliche Gebühren an.

Die aktuellen Tarife sind hier abrufbar.

2.7.5 Fahrspesen

Für technische Arbeiten vor Ort wird eine Fahrpauschale pro Anfahrt und Person verrechnet.

2.7.6 Preise und Mehrwertsteuer

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 8.1 %.

2.8 Regelung bei Terminabsagen und Nichterscheinen

Falls sich Änderungen ergeben oder Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine kurze Rückmeldung bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin.

Termine, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt, sofern keine höhere Gewalt oder unverschuldete Umstände vorliegen.

Gleiches gilt, wenn der Kunde ohne Absage nicht zum Termin erscheint. Andernfalls müssen wir die Terminverschiebung oder den Ausfall in Rechnung stellen.

2.9 Eingeschränkte Gewährleistung

Landtwing Informatik gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachkundig ausgeführt werden.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, sofern die Leistungen für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Auftraggebers erbracht wurden. In allen anderen Fällen gilt eine vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, beginnend ab dem Tag der Ablieferung.

Mängel müssen Landtwing Informatik unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung, schriftlich gemeldet werden.

Im Falle eines berechtigten Mangels ist Landtwing Informatik unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte verpflichtet, die geschuldeten Leistungen auf eigene Kosten erneut auszuführen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

  • Fehler, die durch Änderungen an Hardware- oder Softwarekomponenten entstehen.
  • Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung von Landtwing Informatik Geräte, Elemente, Programme oder Zusatzeinrichtungen selbst geändert oder durch Dritte ändern lassen hat.

3. Hosting Leistungen.

3.1 Reseller Hosting

Landtwing Informatik bietet leistungsfähiges und kostengünstiges Hosting für Websites und Web-Apps in der Schweiz an. Dies erfolgt über den „Managed-Server“ von Kreativmedia, der in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren des EWZ betrieben wird. Diese Rechenzentren arbeiten nachweislich nachhaltig mit Ökostrom.

Landtwing Informatik behält sich das Recht vor, den Reseller Hosting-Provider jederzeit und ohne Vorankündigung zu ersetzen oder das Hosting selbst zu übernehmen.

3.2 Preis und Leistung

Die Preise für das Webhosting sind Fixpreise und bleiben während der Vertragslaufzeit unverändert.

Landtwing Informatik behält sich jedoch das Recht vor, den Leistungsumfang des Hostings jederzeit anzupassen.

Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen, gilt das Hosting auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin als gekündigt. Der Auftraggeber wird rechtzeitig über Leistungsänderungen informiert.

3.3 Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, jedoch mindestens für die Dauer eines Jahres.

Die Mitteilung oder Rechnung zur Vertragsverlängerung wird per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene oder in den Kundendaten hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist, ist Landtwing Informatik berechtigt, den Account zu sperren oder den Vertrag zu kündigen sowie alle weiteren Leistungen zurückzuhalten. Die Sperrung bleibt bestehen, bis die Zahlung eingegangen ist. Für daraus resultierende Schäden oder Forderungen übernimmt Landtwing Informatik keine Haftung.

Kündigungsfristen:

  • Jede Vertragspartei kann den Vertrag mit einer Frist von 60 Tagen zum Ende der einjährigen Abonnementslaufzeit kündigen.
  • Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Datenlöschung nach Vertragsende:
Nach Ablauf des Vertrages ist Landtwing Informatik berechtigt, sämtliche Kundendaten zu löschen. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig zu sichern.

Im Falle einer ausserordentlichen, fristlosen Kündigung werden die Daten nach einer Sicherheitsfrist von 10 Tagen ab dem Datum der Kündigungsmitteilung gelöscht.

Sofortige Vertragsbeendigung:
Landtwing Informatik behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei missbräuchlicher Nutzung sofort zu beenden.

Ein wiederholter oder schwerwiegender Verstoss gegen die AGB – insbesondere Rufschädigung, Verunglimpfung in Foren, Chats oder anderen Medien sowie ehrverletzendes Verhalten oder Drohungen gegenüber Mitarbeitenden – berechtigt Landtwing Informatik, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

3.4 Kündigung

Das Hosting kann vom Auftraggeber formlos per E-Mail oder Post mit einer Frist von mindestens 60 Tagen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

Landtwing Informatik ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen fristlos zu kündigen und sämtliche Leistungen unverzüglich einzustellen.

Gründe für eine fristlose Kündigung sind insbesondere:

  • missbräuchliche Nutzung des Accounts,
  • Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit dem Inhalt der Webseite (siehe Punkt 3.7),
  • Zahlungsverzug (siehe Punkt 1.3).

Nach Vertragsende oder Vertragsauflösung ist Landtwing Informatik berechtigt, sämtliche Daten des Auftraggebers unwiderruflich zu löschen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende vom Server herunterzuladen.

Nach Ablauf des Vertrages besteht keine Möglichkeit mehr, E-Mails, Webseiten oder andere auf dem Server gespeicherte Dateien abzurufen.

3.4.1 Haftungsbeschränkung und -ausschluss

Haftung auf Übertragungswegen

Landtwing Informatik haftet ausschliesslich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung für Schäden, die auf Übertragungswegen durch Landtwing Informatik oder andere Leistungsanbieter entstehen.

Schäden durch Dritte

Landtwing Informatik übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, insbesondere durch Missbrauch, Computerviren oder andere Cyberangriffe.

Kompatibilität und Funktionalität

Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die Kompatibilität seiner Hard- und Software. Landtwing Informatik garantiert nicht, dass die Domain (Website) und Dienste auf allen Endgeräten uneingeschränkt nutzbar sind. Zudem haftet Landtwing Informatik nicht für Verluste oder unbefugte Veränderungen von E-Mail-Nachrichten.

Betriebsunterbrüche

Landtwing Informatik haftet nicht für Betriebsunterbrüche, die durch Störungsbehebungen, Wartungsarbeiten, Infrastrukturumschaltungen oder die Einführung neuer Technologien entstehen.

Dienstleistungen und Produkte Dritter

Landtwing Informatik übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dienstleistungen oder Produkte Dritter entstehen, selbst wenn diese über Landtwing Informatik-Plattformen (z. B. Plesk, Website) bestellt, aktiviert oder installiert wurden. Dies gilt insbesondere für Sicherheitszertifikate oder installierbare Webapplikationen.

Allgemeiner Haftungsausschluss

Die Haftung von Landtwing Informatik ist auf unmittelbare Schäden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen, unabhängig davon, ob Landtwing Informatik Kenntnis von möglichen Schäden hatte oder hätte haben müssen.

3.5 Wechsel des Hosting-Angebots

Upgrade

Der Auftraggeber kann jederzeit auf ein höherwertiges Hosting-Angebot wechseln. Die Vertragslaufzeit bleibt unverändert.

Für die verbleibende Vertragslaufzeit erfolgt eine taggenaue Abrechnung zum Preis des neuen Hosting-Angebots.

Downgrade

Ein Wechsel zu einem günstigeren Hosting-Angebot ist jederzeit möglich, jedoch ohne Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

Der neue, reduzierte Preis gilt ab der nächsten Rechnungsperiode.

3.6 Domain Registrierung

Landtwing Informatik übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers nach Vertragsabschluss die Registrierung des gewünschten Domainnamens bei der zuständigen Registrierungsstelle. Die AGB der jeweiligen Registrierungsstelle werden Bestandteil des Vertrags.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten durch den Whois Database Service öffentlich zugänglich gemacht und der ICANN zu Prüfungszwecken bereitgestellt werden, sofern dies von der Registrierungsstelle verlangt wird.

Bei allen von Landtwing Informatik registrierten Domainnamen wird der Auftraggeber soweit technisch möglich als Eigentümer (Halter) der Domain eingetragen.

Landtwing Informatik übernimmt keine Garantie für die Zuteilung des gewünschten Domainnamens durch den zuständigen Registrar. Falls die gewünschte Domain bereits vergeben ist, kann der Auftraggeber eine alternative Domain wählen.

Nach erfolgreicher Registrierung ist eine Änderung des Domainnamens nicht mehr möglich.

3.7 Pflichten des Auftraggebers

Verantwortung für Inhalte

Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sämtliche Informationen, die er im Internet öffentlich zugänglich macht, und verpflichtet sich, jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung zu unterlassen.

Untersagt sind insbesondere:

  • Inhalte mit rechtswidrigen, erotischen, pornografischen, sittenwidrigen oder extremistischen (rechts- oder linksradikalen) Informationen,
  • Verlinkungen zu solchen Webseiten oder Inhalten.

Einhaltung der Datenschutzvorschriften

Der Auftraggeber verpflichtet sich, gegenüber den Besuchern seiner Website alle geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die von ihm kommunizierten Datenschutzrichtlinien (Privacy Policy) zu befolgen.

Technische Sicherheit und Stabilität

Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Webpräsenz (einschliesslich Scripte, Datenbanken, Programme usw.) keine Angebote oder Präsenzen Dritter beeinträchtigt. Insbesondere darf die Serverstabilität, -performance oder -verfügbarkeit nicht negativ beeinflusst werden.

Nicht erlaubt sind:

  • Nutzung des Speicherplatzes und der zur Verfügung gestellten Ressourcen für andere Zwecke als den ordentlichen Betrieb der Kundenwebsite,
  • Betrieb ressourcenintensiver Software oder Downloads (z. B. Sound, Video, Streaming, Spiele, Backups, Banner-Ads und -Exchanges).

Versand von E-Mails

Das Versenden von Massenmails (Spam), die Serverstabilität gefährden oder rechtswidrig sind, ist untersagt. Verwendet der Auftraggeber eigene Scripte (z. B. Perl, PHP), welche übermässige Ressourcen beanspruchen oder fehlerhaft sind, behält sich Landtwing Informatik das Recht vor, die Ausführberechtigung dieser Scripte zu entziehen.

Vertragsgemässe Nutzung und Freistellung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Server und Website ausschliesslich vertragsgemäss und nach den Anweisungen von Landtwing Informatik zu nutzen. Er stellt Landtwing Informatik sowie andere Teilnehmer auf dem Server von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die aus vertragswidrigem Gebrauch entstehen.

3.8 Änderung der AGB

Landtwing Informatik behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.

Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

3.9 Gewährleistungsausschluss

Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Landtwing Informatik keine Gewährleistung für einen jederzeit störungsfreien Betrieb oder eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Hostings.

Landtwing Informatik wird den Auftraggeber nach Möglichkeit rechtzeitig über geplante Wartungsarbeiten oder bekannte Störungen des Reseller Hosting-Providers informieren.

4. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.

Baar, 03.02.2025